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Hinweis
Berufsrechtliche
Regelungen, Angaben nach §6 TDG
Für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gelten besondere
berufsrechtliche Regelungen: Die Bundesrechtsanwaltsordung (BRAO)
und die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) beinhalten
besondere Pflichten für die Tätigkeit der Rechtsanwälte.
Dort sind beispielsweise die Zulassung als Rechtsanwalt und seine
Pflichten gegenüber den Mandanten und der gegnerischen Partei
geregelt. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordung (BRAGO) bildet
den rechtlichen Rahmen für die Gebührenansprüche
des Rechtsanwalts bezogen auf bestimmte einzelne Tätigkeiten.
Die BRAGO schreibt vor, welche Gebühren ein Rechtsanwalt
hier fordern darf, und sie enthält beispielsweise das Verbot,
ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Unter der Adresse www.brak.de
können Sie die einschlägigen Regelungen in ihrer aktuellen
Fassung einsehen.
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Zuständige
Kammer
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
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